Niedersächsische Pflichtexemplare
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) hat den gesetzlichen Auftrag, Pflichtexemplare der in Niedersachsen erscheinenden Publikationen zu sammeln. Dies betrifft sowohl Verlagsveröffentlichungen als auch Veröffentlichungen, die außerhalb des Verlagsbuchhandels von z.B. Vereinen, Institutionen oder Kommunen herausgegeben werden oder im Selbstverlag erscheinen. Dazu zählen Publikationstypen wie beispielsweise Bücher, Zeitschriften und Zeitungen.
Wir helfen Ihnen
Die GWLB sammelt, erschließt und bewahrt die Pflichtexemplare wertungsfrei und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die so entstehende Sammlung in Niedersachsen erschienener Medienwerke dokumentiert das geistige Schaffen in Niedersachsen. Sie stellt daher eine unvergleichliche Quelle zum kulturellen Gedächtnis Norddeutschlands dar und beinhaltet wertvolle Zeitzeugnisse auch für kommende Generationen.
Viele der gesammelten Schriften enthalten zudem wesentliche Informationen über Niedersachsen. Alle Titel mit landeskundlichem Bezug werden auch in der Niedersächsischen Bibliographie verzeichnet.
Rechtliche Grundlagen
Das Pflichtexemplarrecht hat eine lange Tradition, die bis in das Jahr 1737 zurückreicht. Die rechtliche Grundlage für das Pflichtexemplar ist seit dem 28. März 2025 im Niedersächsischen Pflichtexemplargesetz (NPflExG) verankert. Für Publikationen, die vor dem 28. März 2025 erschienen sind, findet die alte Fassung des Niedersächsischen Pressegesetzes Anwendung.
Nach dem Niedersächsischen Pflichtexemplargesetz haben Ablieferungspflichtige von jedem körperlichen Medienwerk unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Beginn der Verbreitung ein Exemplar an die GWLB abzuliefern. Dazu zählen unter anderem gedruckte Publikationen wie Bücher und Zeitschriften, ebenso wie Tonträger – etwa CDs oder Schallplatten – und Datenträger, z.B. DVDs.
Die Ablieferungspflicht gilt auch für unkörperliche Medienwerke, also digital veröffentlichte Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und vergleichbare Publikationen – unabhängig davon, ob sie auch in gedruckter Form erscheinen. Weitere unkörperliche Medienwerke wie z.B. Webseiten sind nur nach Aufforderung durch die Landesbibliothek an diese zu übermitteln.
Bitte beachten Sie: Elektronische Pflichtexemplare werden zurzeit nicht angenommen, da sich die technische Infrastruktur noch im Aufbau befindet. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an epflicht@gwlb.de.
Die Pflichtexemplare sind der GWLB kostenfrei zu liefern. Kosten für Versand, Porto oder Verpackung werden nicht erstattet.
FAQ
Wie viele Pflichtexemplare müssen abgeliefert werden?
Ein Exemplar jeder Veröffentlichung muss abgeliefert werden. Doppelt gelieferte Titel, Textdubletten (also gleiche Texte in mehreren Ausführungen wie Taschenbuch oder Hardcover) und unveränderte Neuauflagen können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgeschickt werden.
An welche Anschrift werden gedruckte Pflichtexemplare abgeliefert?
Für Monographien:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek
- Pflichtexemplare -
Waterloostraße 8
30169 Hannover
Für Periodika:
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek
- Zeitschriftenstelle -
Waterloostraße 8
30169 Hannover
Bitte legen Sie ein formloses Begleitschreiben mit Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen bei.
Muss für die Ablieferung gedruckter Pflichtexemplare ein Formular ausgefüllt werden?
Nein, ein formloses Begleitschreiben mit Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen genügt.
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Eingangsbestätigungen werden nur auf Anfrage und nur elektronisch verschickt. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre E-Mail-Adresse mit.
Können gedruckte Pflichtexemplare auch persönlich in der Bibliothek abgegeben werden?
Ja, während der Öffnungszeiten der Bibliothek mit einem formlosen Begleitschreiben, das Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen enthält.
Bekommen noch andere Bibliotheken Pflichtexemplare aus Niedersachsen?
In Niedersachsen nicht. Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) mit ihren Standorten Frankfurt am Main und Leipzig erhält zwei Pflichtexemplare jeder Veröffentlichung aus dem gesamten Bundesgebiet. Aus Niedersachsen schicken Sie bitte Ihre Exemplare an den Standort in Frankfurt a. M.:
DNB Frankfurt
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
Weitere Informationen finden Sie hier.
Welche Publikationen müssen nicht abgeliefert werden?
Ausnahmen von der Ablieferungs- oder Übermittlungspflicht sind in § 6 des Niedersächsischen Pflichtexemplargesetzes (NPflExG) aufgeführt.
Sind auch elektronische Veröffentlichungen ablieferungspflichtig?
Ja, seit dem 28. März 2025 gilt das Niedersächsische Pflichtexemplargesetz (NPflExG) und damit auch die Übermittlungspflicht für unkörperliche Medienwerke (E-Books, E-Journals etc.).
Bitte beachten Sie: Vorerst werden keine elektronischen Pflichtexemplare entgegengenommen, da sich die technische Infrastruktur dafür noch im Aufbau befindet. Über neue Entwicklungen informieren wir u.a. an dieser Stelle.
Abgabe amtlicher Veröffentlichungen
Die GWLB hat einen Sammelauftrag für amtliche Veröffentlichungen des Landes Niedersachsen. Behörden, Dienststellen und Einrichtungen sind durch einen Runderlass zur Abgabe ihrer Veröffentlichungen bei der GWLB und weiterer Bibliotheken verpflichtet.
Amtliche Veröffentlichungen (auch Amtsdruckschriften, Amtsdrucksachen oder amtliche Publikationen genannt) sind Dokumente, die von einem öffentlich-rechtlichen Herausgeber veranlasst oder verlegt werden oder in dessen Auftrag erscheinen. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffenden Publikationen von den herausgebenden Stellen selbst vervielfältigt und verbreitet werden oder in kommerziellen Verlagen erscheinen.
Amtliche Veröffentlichungen können ausschließlich amtlichen Inhalts sein, aber auch nichtamtlichen Inhalt, wie kulturelle oder historische Informationen, aufweisen. Viele Ausstellungskataloge gehören zum Beispiel zu den amtlichen Veröffentlichungen.
Neben der Abgabe von konventionellen Medien ist im oben genannten Runderlass auch die Abgabe von elektronischen amtlichen Veröffentlichungen geregelt. Ihre Ablieferung erfolgt über das Repositorium NOA. NOA bietet:
- Verlagen, Behörden und anderen Institutionen die Möglichkeit, selbständig online elektronische Publikationen an die Bibliothek abzuliefern,
- Bibliotheksbenutzern die Möglichkeit, nach elektronischen Veröffentlichungen zu suchen und sie ggf. im Volltext zu lesen.
Sämtliche Titel, die Sie in NOA finden, sind auch im Bibliothekskatalog verzeichnet.
Nutzung elektronischer Pflichtexemplare
Da die GWLB bislang ausschließlich elektronische Amtsdruckschriften im Rahmen von Pflichtablieferungsregelungen entgegennimmt, werden derzeit nur diese zur Nutzung angeboten. Sie können im Repositorium NOA recherchiert und aufgerufen werden.
Darüber hinaus bietet die GWLB im Rahmen des Pflichtexemplarrechts ihren Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu einer Vielzahl elektronischer Ausgaben niedersächsischer Tageszeitungen (E-Paper) an. Die GWLB stellt diese mit einem Verzug von sieben Tagen nach Erscheinen im Digitalen Zeitungsarchiv Niedersachsens bereit. Aufgrund urheberrechtlicher Vorgaben kann der Zugang nur an einem ausgewiesenen Arbeitsplatz im Lesesaal der GWLB angeboten werden. Das Angebot erfolgt in Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek.
Helfen Sie uns!
Um unserem gesetzlichen Sammelauftrag möglichst vollständig gerecht zu werden, sind wir auf die Mithilfe aller angewiesen, die an solchen Veröffentlichungen als Urheber:in oder Autor:in mitgewirkt haben.
Deshalb unser Aufruf an alle Personen und Institutionen, die in Niedersachsen ein Medienwerk (vor allem außerhalb der größeren Verlagsprogramme) veröffentlichen:
Setzen Sie sich mit uns wegen der Überlassung eines Exemplars in Verbindung. Helfen Sie uns bei der Bewahrung des geistigen Schaffens in Niedersachsen. Dankbar für einen Hinweis sind wir auch allen, die von einer solchen Veröffentlichung erfahren haben und feststellen, dass diese nicht im Katalog der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek verzeichnet und somit noch nicht im Bestand ist.