Niedersächsische Pflichtexemplare
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) hat den gesetzlichen Auftrag, Pflichtexemplare der in Niedersachsen erscheinenden Publikationen zu sammeln. Dies betrifft sowohl Verlagsveröffentlichungen als auch Veröffentlichungen außerhalb des Verlagsbuchhandels (Monographien, Zeitungen, Zeitschriften).
Ausführliches Erwerbungsprofil der GWLB
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Rechtliche Grundlagen
Das Pflichtexemplarrecht hat eine lange Tradition, die bis in das Jahr 1737 zurückreicht. Heute ist die rechtliche Grundlage dafür das Niedersächsische Pressegesetz (§ 7 und § 12), demzufolge alle in Niedersachsen veröffentlichten gedruckten Schriften und besprochenen Tonträger von den Verlegern oder Herstellern kostenfrei an die Bibliothek abgeliefert werden müssen.
Die GWLB sammelt, erschließt und bewahrt diese Druckwerke und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die so entstehende Sammlung in Niedersachsen erschienener Publikationen dokumentiert das kulturelle Schaffen in Niedersachsen und stellt daher eine unvergleichliche Quelle zum kulturellen Gedächtnis Norddeutschlands dar.
Viele der gesammelten Schriften beinhalten zudem wesentliche Informationen über Niedersachsen. Alle Titel mit landeskundlichem Bezug werden auch in der Niedersächsischen Bibliographie verzeichnet.
Abgabe amtlicher Veröffentlichungen
Die GWLB hat einen Sammelauftrag für amtliche Veröffentlichungen des Landes Niedersachsen. Behörden, Dienststellen und Einrichtungen sind durch einen Runderlass zur Abgabe ihrer Veröffentlichungen bei der GWLB und weiterer Bibliotheken verpflichtet.
Amtliche Veröffentlichungen (auch Amtsdruckschriften, Amtsdrucksachen oder amtliche Publikationen genannt) sind Dokumente, die von einem öffentlich-rechtlichen Herausgeber veranlasst oder verlegt werden oder in dessen Auftrag erscheinen. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffenden Publikationen von den herausgebenden Stellen selbst vervielfältigt und verbreitet werden oder in kommerziellen Verlagen erscheinen.
Amtliche Veröffentlichungen können ausschließlich amtlichen Inhalts sein, aber auch nichtamtlichen Inhalt, wie kulturelle oder historische Informationen, aufweisen. Viele Ausstellungskataloge gehören zum Beispiel zu den amtlichen Veröffentlichungen.
Abgabe elektronischer amtlicher Veröffentlichungen
Neben der Abgabe von konventionellen Medien ist im oben genannten Runderlass auch die Abgabe von elektronischen amtlichen Veröffentlichungen geregelt. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek hat hierfür den Archivserver Niedersächsisches Online-Archiv (NOA) eingerichtet und ein Abgabeverfahren entwickelt. NOA bietet:
Verlagen, Behörden und anderen Institutionen die Möglichkeit, selbständig online elektronische Publikationen an die Bibliothek abzuliefern,
Bibliotheksbenutzern die Möglichkeit, nach elektronischen Veröffentlichungen zu suchen und sie ggf. im Volltext zu lesen.
Sämtliche Titel, die Sie in NOA finden, sind auch im Bibliothekskatalog verzeichnet.