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Pflichtexemplarrecht jetzt auch für elektronische Medien
Neues Gesetz verabschiedet: Pflichtexemplarrecht gilt jetzt auch für elektronische Medien
Der Niedersächsische Landtag hat am 27. März 2025 das Niedersächsische Pflichtexemplargesetz verabschiedet. Damit erhält die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) den Auftrag, neben gedruckten zukünftig auch elektronische Medien (E-Medien) aus Niedersachsen – z.B. E-Books, elektronische Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften sowie auch Webseiten – als Pflichtexemplare zu sammeln.
Dies ist ein bedeutsamer Schritt für die Bewahrung des kulturellen Erbes Niedersachsens. Öffentliches Leben wird oft nur noch digital dokumentiert und wissenschaftliche Veröffentlichungen in digitaler Form sind in vielen Disziplinen längst Standard. Damit auch nachkommende Generationen unsere heutige Zeit nachvollziehen und erforschen können, ist eine Bewahrung digitaler Medien essentiell. Deshalb ist das neue Pflichtexemplargesetz zur Erhaltung des kulturellen Gedächtnisses und für die wissenschaftliche Forschung von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.
Bisher erhielt die GWLB – basierend auf §12 des Niedersächsischen Pressegesetzes – nur gedruckte Pflichtexemplare aus Niedersachsen. Das neue Pflichtexemplargesetz beinhaltet nun zusätzlich eine „Pflicht zur Übermittlung von unkörperlichen Medienwerken“, wie sie auch in den meisten anderen Bundesländern sowie für die Deutsche Nationalbibliothek existiert. Somit wird die GWLB zukünftig auch elektronische Pflichtexemplare in weltweit über das Internet zugänglichen Bibliothekskatalogen erschließen, für die Benutzung bereitstellen sowie ihre Erhaltung und Benutzbarkeit dauerhaft sichern.
Für diese neue Aufgabe wird eine spezielle technische Infrastruktur benötigt, die nun seitens der GWLB entwickelt und aufgebaut wird. Die Arbeiten dazu sind umfangreich und befinden sich in Vorbereitung. Während dieser Übergangszeit wird die GWLB noch keine unkörperlichen Medienwerke entgegennehmen und auch keine entsprechenden Ablieferungen anmahnen. Sobald der Produktivbetrieb gewährleistet ist, informieren wir an dieser Stelle. Sollten Sie Fragen rund um die neue gesetzliche Regelung haben, können Sie diese gern an epflicht@gwlb.de richten.
Link zum „Niedersächsischen Pflichtexemplargesetz“.