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service

Überschreiten der Leihfrist, Mahnungen
Sollten Sie die Leihfrist überschritten haben, erfolgt eine per EDV erstellte
Mahnung. Dabei werden Mahngebühren pro Medieneinheit und Mahnung erhoben.
Bei vorhandener E-Mail-Adresse werden die Mahnungen per E-Mail versendet, ansonsten
weiterhin per Post. Die dritte, bzw. letzte Mahnung wird zusätzlich per
Einschreiben zugeschickt und ist außerdem mit einer Ausleihsperre verbunden.
Die Gebühren entstehen mit Ausfertigung des Mahnschreibens, über die
Höhe der Gebühren können Sie sich anhand unserer aktuellen
Gebührenordnung
informieren. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Rechtshilfe.
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