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pflichtexemplare

Pflichtexemplarrecht
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek hat im Rahmen ihrer zahlreichen bibliothekarischen
und kulturellen Aktivitäten auch den gesetzlichen Auftrag, Pflichtexemplare der in Niedersachsen erscheinenden Publikationen
(sowohl Verlagsveröffentlichungen als auch Erscheinungen außerhalb des Buchhandels) zu sammeln. Diese Aufgabe hat eine
lange Tradition, die bis in das Jahr 1737 zurückreicht. Heute ist die rechtliche Grundlage dafür das
Niedersächsische Pressegesetz
(§ 7 und § 12), demzufolge alle in Niedersachsen veröffentlichten Schriften kostenfrei an die Bibliothek abgeliefert werden müssen.
Viele der gesammelten Schriften beinhalten wesentliche Informationen über unser Land. Sie stellen wertvolle Quellen und Zeitzeugnisse
auch für kommende Generationen dar.
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek sammelt, erschließt und dokumentiert diese Druckwerke in einem weltweit über
das Internet zugänglichen Online-Katalog und stellt sie der Benutzung zur Verfügung.
Alle Titel mit landeskundlichem Bezug werden darüber hinaus in der
Niedersächsischen Bibliographie
verzeichnet, die hier im Hause erstellt wird.
Abgabe amtlicher Veröffentlichungen
Durch einen gemeinsamen Runderlass des MWK, der Staatskanzlei
und der übrigen Ministerien vom 11.12.2012 ist die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen sowie von Landkarten
und Plänen an die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek und an weitere
Bibliotheken geregelt.
Amtliche Veröffentlichungen – auch: Amtsdruckschriften, Amtsdrucksachen, amtliche Publikationen –
sind Dokumente, die von einem öffentlich-rechtlichen Herausgeber (hier: Behörden, Dienststellen und
Einrichtungen des Landes Niedersachsen) veranlasst oder verlegt werden oder in dessen Auftrag erscheinen.
Dabei ist es unerheblich, ob die betreffende Publikation von der herausgebenden Stelle selbst vervielfältigt
und verbreitet wird oder in einem kommerziellen Verlag erscheint.
Amtliche Veröffentlichungen können ausschließlich amtlichen Inhalts sein, aber auch
nichtamtlichen Inhalt besitzen, z.B. Kulturinformationen, geschichtliche oder fachliche Teile enthalten
oder ganz aus ihnen bestehen.
Abgabe elektronischer amtlicher Veröffentlichungen
Im oben genannten Runderlass ist auch die Abgabe
von elektronischen amtlichen Veröffentlichungen geregelt. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek hat
hierfür den Archivserver NOA –
Niedersächsischen Online-Archiv eingerichtet und ein Abgabeverfahren entwickelt.
Das Niedersächsische Online-Archiv (NOA) bietet
- Verlagen, Behörden und anderen Institutionen die Möglichkeit, selbständig online elektronische Publikationen an die Bibliothek abzuliefern,
- Bibliotheksbenutzern die Möglichkeit, nach elektronischen Veröffentlichungen zu suchen und ggf. im Volltext zu lesen.
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