aus- und fortbildung

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste
Informationen zum Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für
Medien- und Informationsdienste – Langversion –
Struktur des Ausbildungsberufes
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste werden im Rahmen einer
dreijährigen dualen, staatlich anerkannten Berufsausbildung in den Lernorten
Betrieb und Berufsschule ausgebildet.
Die Berufsausbildung erfolgt spezialisiert in einer von fünf möglichen
Fachrichtungen:
- Archiv
- Bibliothek
- Information und Dokumentation
- Bildagentur
- Medizinische Dokumentation
Da die Ausbildung immer nur in einer Fachrichtung möglich ist, müssen
sich Bewerberinnen und Bewerber schon vor der Bewerbung für eine der Spezialisierungen
entscheiden. Auch wenn Ausbildungsbetriebe für verschiedene Fachrichtungen
ausbilden, ist jede einzelnen Ausbildung nur in einer Fachrichtung zu absolvieren.
Schulische und persönliche Ausbildungsvoraussetzungen
Bestimmungen über schulische Mindest-Abschlüsse sind in der Ausbildungsordnung
nicht enthalten.
Aus den Anforderungen des Berufes können allerdings schulische und persönliche
Eignungsvoraussetzungen abgeleitet werden.
Bewerberinnen und Bewerber für diese Berufsausbildung sollten über
sichere Deutsch- und Englischkenntnisse verfügen, sich mündlich und
schriftlich gut ausdrücken können und bereit sein, ihr Allgemeinwissen
und das berufliche Fachwissen auch nach Abschluss der Berufsausbildung als Fachangestellte
für Medien- und Informationsdienste beständig zu erweitern.
Von Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste ist bei der Arbeit
Genauigkeit und Ausdauer, aber auch schnelles Orientierungsvermögen und
das Interesse an EDV-gestützten Arbeitsprozessen gefordert.
Da den Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vor allem
im Kunden- und Benutzungsdienst vielfältige Aufgaben obliegen, wird von
ihnen erwartet, dass sie sich im Umgang mit Menschen freundlich, zuvorkommend
und sicher zeigen.
Kunden- und Benutzungsdienste erfordern zudem oft ein nicht unerhebliches Maß
an körperlicher Belastungsfähigkeit sowie die Bereitschaft, sich auch
in Stress-Situationen angemessen zu verhalten. In der Ausbildung gewinnen die
Ausbildungsinhalte „Kommunikation und Kooperation” eine zunehmende
Bedeutung.
Viele Ausbildungsbetriebe ermöglichen Ausbildungsplatzsuchenden, sich
vor der Bewerbung über die speziellen Aufgaben, Arbeitsmethoden und Anforderungen
vor Ort zu informieren; dieses Angebot, die Berufswahlentscheidung auch aufgrund
eigener Anschauung treffen zu können, wird sehr gerne angenommen und sollte
genutzt werden.
Häufig führen Ausbildungsbetriebe oder Ausbildungsträger im
Rahmen der Bewerberauswahl Tests und Einstellungsprüfungen durch, bevor
die Interessenten zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden.
Ausbildungsinhalte und Tätigkeiten
Die Auszubildenden werden betrieblich und schulisch ausgebildet. Während
der Berufsausbildung erwerben sie
- berufsfeldbreite Kenntnisse,
- fachrichtungsübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten,
- die der gewählten Fachrichtung entsprechenden spezifischen Qualifikationen.
Das Berufsbild des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
umfasst folgende Kenntnisse und Fertigkeiten.
I. Gemeinsame Kenntnisse und Fertigkeiten für Auszubildende
aller Fachrichtungen
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4 Umweltschutz
2 Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung
3 Kommunikation und Kooperation
4 Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft
5 Informations- und Kommunikationssysteme
6 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen
1. Fachrichtung Archiv
1.1 Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern
1.2 Erschließung
1.3 Technische Bearbeitung und Aufbewahrung
1.4 Informationsvermittlung und Benutzungsdienst
2. Fachrichtung Bibliothek
2.1 Erwerbung
2.2 Erschließung
2.3 Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
2.4 Benutzungsdienst und Informationsvermittlung
3. Fachrichtung Information und Dokumentation
3.1 Beschaffung
3.2 Erschließung
3.3 Verwaltung und Pflege von Datenspeichern
3.4 Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen
3.5 Marketing
4. Fachrichtung Bildagentur
4.1 Beschaffung
4.2 Erschließung
4.3 Aufbewahrung und technische Bearbeitung
4.4 Bildvermittlung
4.5 Marketing
5. Fachrichtung Medizinische Dokumentation
5.1 Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen
5.2 Erschließung und Verschlüsselung
5.3 Verwaltung und Pflege von Datenbeständen
5.4 Statistik und Informationsdienstleistungen
Ausbildungsbetriebe
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste können im öffentlichen
Dienst und in der Privatwirtschaft ausgebildet werden. Ausbildungsstätten
müssen die Eignungsvoraussetzungen erfüllen und so ausgestattet sein,
dass sie die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln können.
Für die Fachrichtung Archiv kann z.B. ausgebildet werden in staatlichen
oder kommunalen Archiven, in Wirtschafts- und Parlamentsarchiven, in Kirchenarchiven
oder Archiven von Parteien, Verbänden oder Institutionen.
Für die Fachrichtung Bibliothek werden zurzeit die meisten Ausbildungsplätze
bereitgestellt. Diese finden sich in allgemeinen öffentlichen Bibliotheken,
in wissenschaftlichen Bibliotheken, zum Beispiel Universitätsbibliothek
oder Spezialbibliotheken.
Für die Fachrichtung Information und Dokumentation können
Ausbildungsplätze eingerichtet werden in betrieblichen Dokumentations-
und Informationsstellen oder solchen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft,
sie sind aber auch - sofern die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte von fachpersonal
vermittelt werden können - bei Multimedia-Produzenten, in Consulting-Unternehmen
oder bei Informations-Brokern möglich.
Für die Fachrichtung Bildagentur sind vor allem bei kommerziellen
Bildagenturen, bei Bildstellen des öffentlichen Dienstes oder in Bildarchiven
Berufsausbildungen möglich.
Für die Fachrichtung Medizinische Dokumentation werden größere
Kliniken und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens ausbilden können,
aber auch medizinische Forschungseinrichtungen und die pharmazeutische Industrie.
Die Berufsausbildung muss von fachlich geeigneten Ausbilderinnen und Ausbildern
durchgeführt werden, z.B. von Archivaren, Bibliothekaren oder Dokumentaren
mit arbeits- und berufspädagogischen Kenntnissen. Zudem müssen die
Ausbildungsbetriebe so ausgestattet sein, dass sie alle Ausbildungsinhalte,
die in der Ausbildungsverordnung vorgeschrieben sind, entweder selbst oder in
Kooperation bzw. im Verbund mit anderen geeigneten Ausbildungsbetrieben vermitteln
können.
Unterricht an der Berufsschule
In Niedersachsen sind die Fachklassen des Ausbildungsberufs an der Multi-Media
Berufsbildenden Schule Hannover angegliedert.
Der Unterricht findet in Blockform im Umfang von 2 Wochen alle 4 Wochen in
einem Rotationsprinzip mit den anderen Jahrgängen statt.
Die Anmeldung der Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht übernimmt
der Ausbildungsbetrieb.
In den Schulferien findet kein Unterricht statt.
Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan
Die Verordnung über diese Berufsausbildung und der Rahmenlehrplan für
die Fachrichtungen Archiv, Bibliothek, Information und Dokumentation sowie Bildagentur
sind veröffentlich im „Bundesanzeiger“ vom 29.12.1998; die
Ausbildungsordnung für die Fachrichtung Medizinische Dokumentation ist
im Bundesgesetzblatt Teil I vom 22. März 2000 enthalten.
Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden erhalten während der Berufsausbildung eine Ausbildungsvergütung.
In den Ausbildungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes erfolgt
die Vergütung auf der Grundlage des Mantel-Tarifvertrags für Auszubildende
in der Höhe der jeweils aktuellen tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Für Auszubildende in der gewerblichen Wirtschaft werden die Tarifverträge
der jeweiligen Branche angewendet.
Auch wenn für Ausbildungsbetriebe keine verbindlichen Tarifregelungen
bestehen, muss den Auszubildenden eine angemessene Vergütung gezahlt werden.
Diese muss, wie bei den tarifvertraglich geregelten Vergütungen, mit fortschreitender
Berufsausbildung ansteigen, mindestens in jährlichem Abstand.
Bei unverschuldeter Krankheit der/des Auszubildenden wird die Ausbildungsvergütung
bis zu sechs Wochen weiter gezahlt.
zurück
zum
Seitenanfang
|